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Am 11. September 2020 wurde im Amtsblatt der Verordnungsbeschluss vom 3. September 2020, Nr. 116, veröffentlicht, der die EU-Richtlinie 2018/851 über Abfälle und die Richtlinie (EU) 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle umsetzt. Es handelt sich um die neueste Änderung der Richtlinie 94/62/EG und enthält aktualisierte Maßnahmen, die darauf abzielen:
- Vorbeugen der Produktion von Verpackungsabfällen
- Förderung von Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen der Verwertung von Verpackungsabfällen anstelle ihrer endgültigen Entsorgung, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Der Erlass bestimmt, dass alle in Italien in Verkehr gebrachten Verpackungen „entsprechend den von den anwendbaren UNI-Technischen Normen festgelegten Methoden angemessen gekennzeichnet werden und den von der Europäischen Kommission getroffenen Entscheidungen entsprechen, um die Sammlung, Wiederverwendung, Wiedergewinnung und das Recycling von Verpackungen zu erleichtern und Verbrauchern korrekte Informationen über die endgültige Bestimmung der Verpackungen zu geben.“
Für Verpackungen, die für den Endverbraucher bestimmt sind, müssen folgende Informationen angegeben werden:
- Die Identifikationskodierung des Verpackungsmaterials gemäß Entscheidung 129/97/EG.
- Angaben zur Sammlung. Es wird empfohlen, die Formulierung „Sammlung (Materialfamilie)“ anzugeben und den Verbraucher aufzufordern, die Bestimmungen seiner Gemeinde zu überprüfen.
Die Verpackungen, die von Packly hergestellt werden, haben folgende Identifikationskodierung des Verpackungsmaterials:
- PAP21 für straffe Kartonverpackungen (sowohl SBS als auch laminiertes SBS, FBB und Kraft/Kraft)
- PAP20 für Wellpappkartons
Diese sollten entsprechend den Bestimmungen Ihrer Gemeinde in Papier entsorgt werden.
Wenn die Endverpackung aus verschiedenen Materialien besteht, die nicht von Packly bereitgestellt werden, liegt es in der Verantwortung des Nutzers, die richtigen Symbole gemäß obigem Erlass zu identifizieren und zu verwenden. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Antragstellers, die korrekten Informationen in der Grafik anzugeben, um den oben genannten Anforderungen gerecht zu werden.
Hier ist ein Beispiel für eine Kennzeichnung:
Im Download-Bereich unseres Help Centers findest du dieses und weitere kostenlose Beispiele zum Herunterladen.
Im Hinblick auf die Umweltkennzeichnung identifiziert Packly die Materialien gemäß Entscheidung 97/129/EG der Kommission.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Informationen für die korrekte Umweltkennzeichnung graphisch darzustellen und dabei die Vorschriften des Landes zu berücksichtigen, in dem die Produkte verkauft werden, sowie die Zusammensetzung der gesamten Endverpackung.
Das Packly-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um angemessene Unterstützung zu bieten.