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Nach dem Brexit unterliegen Sendungen aus der Europäischen Union nach Großbritannien neuen Zollregeln. Das müssen Sie beim Einkauf bei Packly beachten.
Einfuhrumsatzsteuer:
Alle für das Vereinigte Königreich bestimmten Käufe, sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen, unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer, die derzeit 20 Prozent beträgt. Die Mehrwertsteuer wird in der Regel vom Kurier bei der Lieferung erhoben. Wenn Sie ein in Großbritannien umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen sind, können Sie diese Mehrwertsteuer in Ihrer Umsatzsteuererklärung abziehen
Zollgebühren:
Unsere Produkte unterliegen keinen Zöllen. Packly enthält immer die Präferenz-Ursprungserklärung, die den europäischen Ursprung der Ware bescheinigt, wie es das Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien vorsieht. Das garantiert die Befreiung von den Zöllen.